Gastfischer sind beim Fischereiverein Schnaittach gerne gesehen. Für unsere Gastangler stehen zwei Angelweiher zur Verfügung:
- Bürgerweiher in Schnaittach
- Höllweiher in Simonshofen
Tageskarten für den Bürgerweiher und Höllweiher ONLINE erhältlich!
Links auf das Foto klicken. Registrieren. Bezahlen. Email erhalten. Ausdrucken. Fischen.
Keine Rücksichtnahme auf Öffnungszeiten von Kartenausgabestellen, keine umständlichen Geld-gegen-Tageskarten-Hinterlegungen, ideal für kurzentschlossene Petrijünger.
Zudem umfangreiche Informationen über zahlreiche Gewässer in Österreich und Deutschland. Das ist www.hejfish.com
Achtung: TAGESKARTEN NICHT ÜBERTRAGBAR!
Einfacher gehts nicht.
Unsere Tageskarten erhaltet Ihr natürlich auch vor Ort an folgenden Ausgabestellen:
ESSO – Station Rupprecht
Nürnbergerstr. 81
91220 Schnaittach
Tel.: 09153 – 8389
Auto-Herold GmbH&Co KG
Shell Tankstelle
Hersbrucker Straße 53
91207 Lauf an der Pegnitz
Tel.: 09123 / 942111
Rund um die Uhr geöffnet!
Sportangler-Zentrale
Kopernikusstraße 18
90459 Nürnberg Tel.: 0911/448736
www.sportanglerzentrale.de
Anglerladen Marco Linsner
Luitpoldstr. 14
91207 Lauf
Mobil: 0177/4119523
Dorfmarkt Simonshofen
Hopfenstraße 23
Simonshofen
09123 9981122
Öffnungszeiten:
Mo, Mi-Fr: 6:30 – 18:30 Uhr
Di, Sa: 6:30 – 13:00 Uhr
Angelshop – Erlangen
Noetherstraße 61
91058 Erlangen
Tel.: 09131/7128811
Für das Angeln auf Tageserlaubnisscheinen weisen wir auf folgende Punkte hin:
Da das Angeln an gesetzliche Regelungen gebunden ist und es hier um Tiere geht die entsprechend des Tierschutzgesetzes behandelt werden müssen, gelten folgende Bestimmungen. Geangelt werden kann am Bürgerweiher in Schnaittach und am Höllweiher in Simonshofen. Der gültige staatliche Fischereischein in Verbindung mit dem jeweiligem Tageserlaubnisschein ist erforderlich. Gestattet sind 2 Handangeln mit jeweils einem Köder, auf Raubfische darf nur mit einer Handangel gefischt werden. Beim Spinnfischen sind die Friedfischangeln aus dem Gewässer zu nehmen. Kunstköder sowie der tote Köderfisch dürfen nur mit einem Einfachhaken nicht kleiner als Hakengröße 1.0 verwendet werden. Es können Karpfen, Schleie, Graskarpfen, Aal, Hecht, Zander und Wels sowie Weißfische wie z.B. Giebel und Brachse geangelt werden. Verboten ist das verwenden von Drillingen, Senknetze u. sonstige Netze und das Verwenden eines Krebstellers. Ebenfalls verboten ist das Grillen und offenes Feuer. Kleine einflammige Campingkocher (Gas) sind erlaubt. Nur eine Anbissstelle (Haken) pro Angel erlaubt.
Fangbeschränkung: Gefangen werden dürfen pro Tag: 2 Karpfen oder Graskarpfen, 2 Schleien, 2 Aale, ein Raubfisch, für Weißfische gibt es keine Fangbeschränkung. Schonmaße Bürgerweiher: Karpfen 35 cm, Schleie 26 cm, Aal 50 cm, Hecht 50 cm, Zander 60 cm
Schonmaße Höllweiher: Karpfen 35 cm, Schleie 26 cm, Aal 50 cm, Hecht 60 cm, Zander 60 cm
Waller und Graskarpfen unterliegen keinem Schonmaß.
Schonzeit bei Raubfischen: vom 15. Februar bis einschließlich 30. April.
Es gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten des bayrischen Fischereigesetzes und der Bezirksfischereiverordnung vom Bezirk Mittelfranken. Auf die Einhaltung der Schonmaße, Schonzeiten und der Fangbeschränkungen ist unbedingt zu achten. Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt. Alle Fische sind sobald sie in Besitz (knotenfreier Setzkescher, Karpfensack ) genommen werden, in den Tageserlaubnisschein mit Kugelschreiber einzutragen. Haltung der Fische zum Zwecke des Austausches ist nicht erlaubt. Hälterung auf die kürzest mögliche Zeit beschränken. Alle Fische, sofern sie nicht gegen die Verordnungen verstoßen, müssen mitgenommen werden. Untermaßige Fische sind sofort wieder schonend zurück zu setzen.
Das Angeln ist 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr erlaubt. Das Nachtangeln ist verboten. Der Angelplatz ist sauber zu halten, mitgebrachte Futtermittelbehälter, Plastiktüten usw. sind wieder mitzunehmen. Vorhandene Parkplätze sind zu benutzen. Hinweisschilder und die jeweils geltenden Grünflächenverordnungen sind zu beachten. Die Benutzung eines Angelzeltes ist nur ohne Boden gestattet. Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber. Den Aufsichtsorganen ist unbedingt folge zu leisten. Verstöße gegen diese Verordnungen können mit dem Entzug der Tageskarte geahndet werden.